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Rechtsgebiete

Marke

Deutsche Marke:

Marken sind Kennzeichen, die dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Kennzeichen kommen nach § 3 MarkenG insbesondere Wörter einschließlich Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihre Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen in Betracht. Gebräuchlich sind z. B. reine Wortmarken, Wort-Bildmarken, bei denen sowohl ein Wort bzw. eine Buchstabenfolge und ein Bild verwendet werden, als auch reine Bildmarken. Neben der traditionellen Herkunftsfunktion für die betriebliche Herkunft eines Produktes kommt der Marke dabei auch eine Vertrauensfunktion in Qualität sowie Werbefunktion als wichtiges Instrument des Marketings zu. Unter dem Oberbegriff geschäftliche Bezeichnungen versteht das Markengesetz Unternehmenskennzeichen, z. B. Name eines Geschäftsbetriebes, sowie Werktitel, z. B. Namen von Druckschriften, Filmwerken oder Tonwerken, die ebenfalls durch das Markengesetz geschützt werden.

Markenschutz entsteht unter anderem durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register. Eine Marke kann nur für bestimmte in Klassen eingeteilte Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden. Aus diesem Grund muss die Anmeldung einer Marke beim Patentamt neben der Wiedergabe der Marke ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen enthalten. Von Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes werden neben formellen Anmeldungserfordernissen nur so genannte absolute Schutzhindernisse geprüft. Die Prüfung beinhaltet eine Beurteilung, ob einer Marke jegliche Unterscheidungskraft fehlt, ob die Marke beschreibend ist oder im Sprachgebrauch für die Waren oder Dienstleistungen üblich geworden ist. Beispielsweise ist deshalb die Anmeldung der Marke „Maschine“ für „Werkzeugmaschinen“ nicht im Register beim Patentamt eintragbar, da sie für diese Waren glatt beschreibend ist. Bestehen keine absoluten Schutzhindernisse, wird die Marke eingetragen.

Eine Prüfung auf so genannte relative Schutzhindernisse, d. h. ob Verwechslungsgefahr mit bereits angemeldeten oder eingetragenen Marken besteht, findet beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht statt. Diese müssen von Dritten geltend gemacht werden. Die Verwechslungsgefahr von zwei Marken hängt von der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen ab, wobei ein großer Grad an Markenähnlichkeit von einem geringeren Grad an Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt.

Der Erwerb des Markenrechtes gewährt dem Inhaber einer Marke einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Waren sowie Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg. Marken können an Dritte, z. B. durch Verkauf, übertragen oder lizenziert werden. Die Laufzeit von Marken ist unbegrenzt.

EU-Marke:

Eine Unionsmarke bzw. EU-Marke ist beim European Union Intellectial Property Office (EUIPO) in Alicante, Spanien, einzureichen. Die Rechtsnormen sind in der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke geregelt. Die Anmeldung einer EU-Marke ermöglicht Markenschutz für die Europäische Union. Die formalen Anforderungen einer EU-Markenanmeldung entsprechen im Wesentlichen denjenigen einer deutschen Markenmeldung: Angaben zur Feststellung der Identität des Anmelders, Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, sind hierbei erforderlich.

IR-Marke:

Die internationale Registrierung einer IR-Marke wird vom Internationalen Büro in Genf, World Intellectual Property Organization, durchgeführt. Die Rechtsnormen sind das Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen. Eine internationale Registrierung ermöglicht es, Markenschutz in den MMA-Staaten und/oder den PMMA-Staaten zu erhalten. Voraussetzung für die internationale Registrierung einer IR-Marke ist eine Basisanmeldung oder eine Basismarke in einem Ursprungsland, z. B. Deutschland oder in der EU. Die internationale Anmeldung beim Internationalen Büro erfolgt unter Vermittlung der Behörde des Ursprungslandes, z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt.